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hier stehen Verordnungen

 

Verordnungen

……Rasselisten sind nur zwei Buchstaben von Rassisten entfernt…..


Rasselisten sind im höchsten Maße ungerecht und verletzten unsere Grundrechte, trotzdem gibt es sie, nicht zuletzt weil die Städte und Kommunen viel Geld mit diesen Listen verdienen.  Die schwarzen Schafe unter den Hundehaltern kümmern die Verordnungen und die damit verbundenen Auflagen nicht und diese Mitbürger werden in den seltensten Fällen vom Gesetz kontrolliert. Aber genau bei dieser Schicht Menschen wäre ein Verbot der Tierhaltung dringend notwendig.
Der gesetzestreue Bürger leidet unter diesen Rasselisten, genau der Bürger der auch schon vor diesen Verordnungen seinen Hund verantwortungsvoll geführt und gehalten hat.
Bevor Sie sich entscheiden eine Amerikanische Bulldogge bei sich aufzunehmen, sollten Sie sich bei Ihrer Kommune erkundigen, ob der American Bulldog auf einer Rasseliste erfasst ist und welche Auflagen Sie erfüllen müssen um einen solchen Hund halten zu dürfen. In einigen Gemeinden gibt es eine „Kampfhundesteuer“, die oft sehr hoch ist, fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach ob Ihre Wunschrasse besonders besteuert wird und wie hoch die Hundesteuer für diese Rasse ist.
Wir haben hier die Hundeverordnungen der verschiedenen Bundesländer  als PDF Datei oder als Link aufgeführt. Bitte nehmen Sie trotzdem VOR der Anschaffung eines Hundes mit ihrer Gemeinde Kontakt auf und fragen Sie nach ob es noch gemeindespezifische Auflagen für die von Ihnen gewählte Hunderasse gibt.

Bitte beachten Sie das es bundesweit verboten ist die Rassen American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Butterrier  nach Deutschland einzuführen!!!!

 

Baden –Württemberg


Polizeiverordnung vom 3. August 2000

http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/fm/1227/text_kampfhunde_verordnung1__1_.pdf

Verwaltungsvorschrift  3. August 2000

http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/fm/1227/VwVgH%2015.pdf

 

Bayern

Verordnung vom 4. September 2002
Achtung: Hier steht der American Bulldog in Katergorie 2 auf der Liste, sie müssen besondere Auflagen erfüllen um einen AmBull halten zu dürfen.

http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/6555183803?muster=Hunde

 

Berlin

Gesetz vom 29. September 2004

http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-verbraucherschutz/lesefassunghundegesetz.pdf?start&ts=1268316372&file=lesefassunghundegesetz.pdf

 

Brandenburg

Verordnung vom 16. Juli 2004

http://www.mi.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=35848

 

Bremen

Gesetz vom 02. Oktober 2001

http://www.hundehaftpflicht-info.de/bremen.htm

 

Hamburg


Gesetz vom 26. Januar 2006

http://www.hamburg.de/contentblob/200366/data/hundegesetz.pdf

 

Hessen

Verordnung vom 16. Dezember 2008

Achtung: Der Ameican Bulldog gilt in Hessen als „gefährlicher Hund“ und darf nur unter strengen Auflagen gehalten werden.

http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdI_15/RPDA_Internet/med/3ae/3ae601ce-5bd2-6e11-4fbf-1b144e9169fc,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true.pdf

 

Mecklenburg- Vorpommern

Verordnung vom 04. Juli 2000

http://mv.juris.de/mv/HuHV_MV_rahmen.htm

 

Niedersachsen

Gesetz vom 12. Dezember 2002, Änderung vom 30. Oktober 2003

http://www.recht-niedersachsen.de/21011/nhundg.htm

 

Nordrhein-Westfalen

Gesetz vom Dezember 2002
Achtung: Der American Bulldog wird in Nordrhein- Westfalen in „Kategorie 2“ geführt und die Haltung eines AmBulls ist mit Auflagen verbunden.

http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/tierhaltung/hunde/index.php

 

Rheinland-Pfalz

Gesetz vom 22. Dezember 2004

http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/LHundG_RP_2004.htm

 

Saarland

Gesetz vom 24. August 2000

http://sl.juris.de/sl/HuV_SL_rahmen.htm

 

Sachsen

Verordnung vom 26. Juli 2000, Änderung vom 9. Dezember 2003

http://www.polizei.sachsen.de/zentral/1667.htm

 

Sachsen-Anhalt

Gesetz vom März 2009

In Sachsen-Anhalt kann jede Gemiende ihre eigene Hundeverordnung erlassen. Der Link für Sachsen-Anhalt folgt.

 

Schleswig-Holstein

Gesetz vom 28. Januar 2005

In Schleswig-Holstein gilt der Pit Bull, American Stafford, Bull Terrier und Staffordshire Bullterrier als gefährlich und dürfen nur mit Haltegenehmigung und Auflagen gehalten werden. Der Link zur Gefahrhundeverordnung S-H folgt.

 

Thüringen

Verordnung vom 21. März 2000, Änderung vom 30. September 2003

http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tim/gesetze_vo/gevo/gefhuvo.pdf

 

 

 

 

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Hundeverordnung#cite_note-2